Mietvertragsabschluss
Nach der Erstellung des Mietvertrags sorgen wir als Mietwohnungs- und Miethausverwaltung auch für dessen Abschluss. Dazu gehört zum Beispiel die Übergabe der Wohnung oder des Hauses an den Mieter und die Überprüfung, ob alle vereinbarten Bedingungen erfüllt wurden.
Kautionsabwicklung
Die Kaution ist eine Sicherheit, die der Mieter an den Vermieter leistet. Als Mietwohnungs- und Miethausverwaltung übernehmen wir die Abwicklung von Mietkautionen und sorgen dafür, dass die Kaution korrekt verwaltet und bei Bedarf zurückgezahlt wird.
Mieterhöhungen unter Berücksichtigung des Mietspiegels bzw. der ortsüblichen Vergleichsmiete
Wenn der Vermieter die Miete erhöhen möchte, prüfen wir als Mietwohnungs- und Miethausverwaltung, ob die Erhöhung im Rahmen des Mietspiegels bzw. der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Diese Größen dienen als Orientierungshilfe und sollen sicherstellen, dass die Miete fair und angemessen ist.
Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlungen
Die Betriebskostenvorauszahlungen sind ein Teil der Miete, der im Voraus gezahlt wird und die laufenden Kosten für die Immobilie abdeckt. Wenn die Betriebskosten steigen, kann es notwendig sein, die Betriebskostenvorauszahlungen anzupassen. Als Mietwohnungs- und Miethausverwaltung sorgen wir für eine faire und transparente Abrechnung der Betriebskosten und informieren Sie über notwendige Erhöhungen.
Entgegennahme von Mietminderungen
Wenn Mieter sich über Mängel an der Mietsache beschweren und diese Mängel nicht behoben werden, können sie eine Mietminderung verlangen. Als Mietwohnungs- und Miethausverwaltung nehmen wir Mietminderungen entgegen und prüfen, ob sie berechtigt sind.
Kündigung des Mieters, insbesondere bei dessen vertragswidrigem Verhalten
Wenn ein Mieter seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt, zum Beispiel den Mietzins nicht pünktlich bezahlt oder die Mietsache schädigt, kann der Vermieter das Mietverhältnis kündigen. Als Mietwohnungs- und Miethausverwaltung unterstützen wir Sie bei der Kündigung des Mieters und sorgen dafür, dass die Kündigung rechtlich korrekt ist.
Entgegennahme von Mieterkündigungen
Wenn ein Mieter das Mietverhältnis kündigen möchte, nehmen wir als Mietwohnungs- und Miethausverwaltung die Mieterkündigung entgegen und prüfen, ob sie rechtlich korrekt ist. Dazu gehört zum Beispiel die Überprüfung der Kündigungsfristen und die Vermittlung eines neuen Mieters, falls erforderlich.
Wohnungsabnahmen und Wohnungsübergaben nebst Protokollerstellung über den Wohnungszustand
Bei Mieterwechsel durchlaufen die Wohnung oder das Haus eine Wohnungsabnahme und -übergabe. Als Mietwohnungs- und Miethausverwaltung sorgen wir für eine ordnungsgemäße Abwicklung dieser Prozesse und erstellen Protokolle über den Zustand der Immobilie. Auf diese Weise können eventuelle Schäden festgehalten und bei Bedarf entsprechend abgerechnet werden.
Zwischenablesungen bei Mieterwechsel
Wenn sich der Mieter in einer Immobilie ändert, sind in der Regel Zwischenablesungen der Strom-, Wasser- und Heizkosten erforderlich. Als Mietwohnungs- und Miethausverwaltung übernehmen wir die Durchführung von Zwischenablesungen und sorgen für eine faire und transparente Abrechnung der Nebenkosten.
Wichtige Versicherungen, um Versicherungsschäden vorzubeugen
Um Versicherungsschäden vorzubeugen, empfehlen wir als Mietwohnungs- und Miethausverwaltung den Abschluss wichtiger Versicherungen. Dazu gehören zum Beispiel die Hausratversicherung, die Haftpflichtversicherung und die Gebäudeversicherung. Wir beraten Sie gerne zu den verschiedenen Versicherungsmöglichkeiten und helfen Ihnen bei der Auswahl der passenden Versicherungen.